SBZ Finanzberatungs- und Vermittlungs GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Tätigkeit der SBZ GmbH erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff BGB sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Dabei soll die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbeziehungen in das Vertragsverhältnis zum Auftraggeber einem gerechten Ausgleich der gegenseitigen Rechte und Pflichten dienen.

 

1. Behandlung von Angeboten

a) Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der SBZ GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklerprovision.

 

b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der SBZ GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen schriftlich mitzuteilen.

 

c) Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Abschlussfall ursächliche Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der SBZ GmbH an.

 

2. Vertragsabschluss

a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch den Nachweis oder die Vermittlung der SBZ GmbH, ist zu deren Gunsten eine Maklergebühr entstanden und fällig. Die SBZ GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsschluss.

 

b) Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der SBZ GmbH nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der SBZ GmbH nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen abweicht.

 

c) Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der SBZ GmbH, so ist ihr vom Auftraggeber Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.

 

3. Provisionssätze

Nachfolgende Provisionen gelten immer als vereinbart, wenn nicht schriftlich andere Provisionssätze

genannt oder vereinbart werden;

An- und Verkauf, berechnet aus dem notariellen Gesamtkaufpreis der Immobilie: vom Käufer und Verkäufer 3,57 %

 

Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert: Erbbaunehmer 3,57 %

Anmietung Gewerbefläche: vom Mieter 3,57 Monatsnettomieten

Anmietung Wohnfläche mit Maklersuchauftrag: vom Mieter 2,38 Monatsnettomieten

In den Provisionssätzen ist die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 % enthalten.

 

4. Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Die SBZ GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

 

5. Auftragsdauer

Der Maklerauftrag kann - soweit es sich nicht um einen Alleinauftrag handelt - mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Benachrichtigung verpflichtet, sobald ein der SBZ GmbH erteilter Auftrag gegenstandslos geworden ist.

 

6. Haftung

Die von der SBZ GmbH gemachten Angaben über das Immobilienobjekt oder Grundstück beruhen auf den ihr erteilten Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer oder Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die SBZ GmbH daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig verkauft oder vermietet wird. Im übrigen haftet die SBZ GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die SBZ GmbH zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche ist der SBZ GmbH unbenommen.

 

8. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig ausschließlich Dachau.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässigerweise am nächsten kommen.

 

10. Anderweitige Vereinbarungen

Schließt ein Auftraggeber mit der SBZ GmbH einen „Makleralleinauftrag“ oder „Allgemeinen Maklerauftrag" in schriftlicher Form ab, so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen vorrangig zu vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese sind insoweit nur ergänzend heranzuziehen.

 

11. Datenschutzerklärung

Über den Datenschutz werden Sie von der SBZ GmbH durch eine Datenschutzerklärung informiert und stimmen einer Datenspeicherung zu. Ihre Daten werden nicht an andere Firmen weitergegeben und dienen nur zur Abwicklung des evtl. Immobilienkaufes diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen.

 

 

Karlsfeld, den 02. Januar 2022